Wettbewerb, Marketing & Vertrieb
Wettbewerb zwischen konkurrierenden Unternehmen ist seit jeher ein zentrales Element der Marktwirtschaft. Marketing- und Vertriebsaktivitäten werden so zum Kernstück aller strategischen Maßnahmen und entscheiden über den Erfolg oder Misserfolg von Unternehmen. Egal ob klassisch oder via Internet – das Wettbewerbsrecht setzt dabei klare Grenzen.
Wettbewerbsrecht mit Fokus auf Marketing, Vertrieb und Werbung ist seit Jahren fester Bestandteil unseres Beratungsangebots. Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten, wenn es darum geht, Marketing- und Vertriebsaktivitäten rechtssicher zu planen und durchzuführen und sich so von den Wettbewerbern abzuheben.
Vor allem die digitalen Marketingaktivitäten stellen ein zentrales Thema unserer Beratung dar. Das betrifft etwa den Aufbau von Internetauftritten ebenso wie die Entwicklung neuer Werbetechnologien und Kundenansprachen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) oder Bots. Wir beraten zu digitalen Formen der Werbung – wie zum Beispiel Newsletter-Marketing, Gewinnspiele oder Influencer-Marketing via Social Media – geben Hilfestellung bei der rechtssicheren Ausgestaltung und unterstützen Unternehmen bei ihren Loyalty-Programmen. Alles mit dem Ziel, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und die Reputation unserer Mandanten zu schützen.
In Zeiten zunehmender Digitalisierung setzen die meisten Unternehmen auf digitale Vertriebswege, um Produkte und Dienstleistungen zu verkaufen und Umsätze zu generieren. Unsere Anwälte beraten bei der Entwicklung von digitalen Vertriebsstrategien im Handel, der Ausgestaltung von digitalen Vertriebskanälen und digitalen Verträgen insbesondere hinsichtlich der Vorgaben zu Güte- und Qualitätskennzeichen. Ein zentraler Aspekt ist dabei auch die Ausgestaltung der Vertriebswege sowie der Schutz der jeweiligen Vertriebssysteme. Zunehmend stärker rücken die rechtssichere Digitalisierung von Kundenkontaktkanälen beziehungsweise Betreuung bei Big-Data- und Kundenanalysen in den Fokus unserer Beratung.
Darüber hinaus setzen unsere Mandanten mit unserer Unterstützung auch etwaige Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche im Wettbewerbsrecht außergerichtlich und gerichtlich durch. Soweit notwendig, sprechen wir auch anwaltliche Abmahnungen nach UWG bei unlauteren geschäftlichen Handlungen oder Übervorteilung aus oder wehren Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbände ab.
Unser Angebot
Wir stehen Ihnen bei folgenden Fragestellungen und Themengebieten zur Verfügung:
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